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Betriebsgründung

Malerbetrieb gründen in Österreich: von der Meisterprüfung zum ersten Auftrag

Viele Maler:innen machen sich selbstständig, weil Kund:innen sie ohnehin schon direkt anrufen. Bevor Sie die erste Rechnung schreiben, brauchen Sie aber eine Gewerbeberechtigung für ein reglementiertes Handwerk, einen sauberen Plan für Lager und Material und eine Kalkulation, die auch im Winter trägt. Dieser Leitfaden zeigt, welche Wege zur Befähigung es gibt, was Sie für Farben, Lösemittel und Gerüste wissen müssen und wie Sie einen Quadratmeterpreis ehrlich rechnen.

9 Min. LesezeitStand: November 2026

Zwei Maler streichen eine Wand in Rot und Blau, einer davon steht auf einer Leiter

Das Wichtigste in Kürze

  • Maler und Anstreicher ist Teil eines verbundenen Handwerks nach § 94 Z 47 GewO. Ohne Befähigungsnachweis oder gewerberechtlichen Geschäftsführer dürfen Sie keine Malerarbeiten anbieten.
  • Der übliche Weg ist die Meisterprüfung. Die Prüfungsgebühren für den ersten und zweiten Antritt übernimmt seit 2024 der Bund, die Vorbereitungskurse zahlen Sie selbst.
  • Alternativ helfen ein gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 39 GewO) mit Befähigung oder der individuelle Befähigungsnachweis (§ 19 GewO), wenn Ihre Praxis die Kenntnisse belegt.
  • Für Farben und Lacke gilt die Lösungsmittelverordnung 2005 mit VOC-Höchstwerten. Lösemittelhaltige Reste gehören zu einem befugten Entsorger, nicht in den Restmüll.
  • Kalkulieren Sie nicht nach Gefühl: Stundensatz, Leistung pro Stunde und Material ergeben den Preis pro m². Ein Rechenbeispiel finden Sie weiter unten.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften ändern sich: Prüfen Sie Details bei Ihrer Wirtschafts- oder Handwerkskammer, Ihrer Innung oder Ihrer Steuerberatung.

Welche Gewerbeberechtigung ein Malerbetrieb braucht

In der Gewerbeordnung steht der Maler nicht allein. § 94 Z 47 GewO fasst „Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung“ zu einem verbundenen Handwerk zusammen. Für Sie heißt das: Sie melden das Gewerbe an, das Sie wirklich ausüben, also in der Regel „Maler und Anstreicher“. Wer zusätzlich Möbel oder Bauteile in der Werkstatt lackieren will, prüft, ob das noch Anstreicherarbeit ist oder schon zum Lackierer gehört.

Welche Zeugnisse die Befähigung belegen, regelt die Zugangsverordnung für das verbundene Handwerk (BGBl. II Nr. 67/2003 in der Fassung von 2008). Die wichtigsten Wege im Überblick:

Wege zur Befähigung als Maler und Anstreicher (Auswahl, Stand: November 2026)
WegWas Sie nachweisenFür wen er passt
MeisterprüfungZeugnis über die bestandene MeisterprüfungGesell:innen mit einigen Jahren Praxis, der Regelfall
Berufsbildende höhere SchuleHTL mit Bautechnik-Schwerpunkt für das Handwerk plus 1,5 Jahre fachliche TätigkeitAbsolvent:innen einer passenden HTL
MeisterschuleMeisterschule oder Meisterklasse Malerei plus Unternehmerprüfung plus 2 Jahre PraxisWer eine Meisterschule besucht hat
Lehrabschluss plus LeitungLehrabschluss Maler und Anstreicher plus 5 Jahre fachspezifische Tätigkeit in leitender StellungLangjährige Vorarbeiter:innen und Partieführer:innen
Individueller BefähigungsnachweisNachweise nach § 19 GewO, die Kenntnisse und Erfahrung belegen, auch eingeschränkt auf TeiltätigkeitenWer keinen der Standardwege erfüllt

Ohne eigene Meisterprüfung: der gewerberechtliche Geschäftsführer

Sie können das Gewerbe auch anmelden, wenn eine andere Person die Befähigung mitbringt und als gewerberechtliche:r Geschäftsführer:in nach § 39 GewO bestellt wird. Sie oder er trägt gegenüber der Behörde die Verantwortung für die fachlich einwandfreie Ausübung und braucht eine echte Anordnungsbefugnis im Betrieb. Bei einer GmbH muss die Person entweder dem Geschäftsführungsorgan angehören oder mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb angestellt und voll versichert sein. Ein Name auf dem Papier ohne Mitarbeit reicht nicht und fällt spätestens bei einer Kontrolle auf.

Farbroller trägt blaue Farbe auf eine weiße Wand auf
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Der Ablauf: von der Prüfung bis zur ersten Rechnung

  1. 1

    Befähigung klären

    Meisterprüfung planen oder prüfen, ob ein anderer Weg aus der Tabelle passt. Die Meisterprüfung besteht aus Modulen, die Sie einzeln ablegen können. Die Gebühren für den ersten und zweiten Antritt trägt der Bund, Kurse am WIFI oder bei anderen Anbietern zahlen Sie selbst.

  2. 2

    Gründungsberatung und Zahlen

    Das Gründerservice der Wirtschaftskammer berät kostenlos. Rechnen Sie dort oder mit Ihrer Steuerberatung Fixkosten, Investitionen und einen vorsichtigen Umsatz für die ersten zwölf Monate durch, inklusive der ruhigeren Wochen im Jänner und Februar.

  3. 3

    Gewerbe anmelden

    Die Anmeldung läuft online über das Gewerbeinformationssystem GISA oder bei Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat. Mit der Anmeldung werden Sie Mitglied der Wirtschaftskammer, zuständig ist die Landesinnung der Maler und Tapezierer.

  4. 4

    SVS, Finanzamt, Versicherung

    Die Sozialversicherung nach GSVG startet mit der Gewerbeberechtigung. Melden Sie die Betriebseröffnung beim Finanzamt und klären Sie die Umsatzsteuer. Schließen Sie eine Betriebshaftpflicht ab, die Schäden an Kundeneigentum abdeckt, etwa Farbspritzer auf Parkett oder einen umgestoßenen Kübel auf dem Stiegenhausteppich.

  5. 5

    Lager, Fahrzeug, Auftritt

    Lagerfläche sichern, Firmenbus beschriften, Visitenkarten und Website mit Impressum vorbereiten. Melden Sie Ihren Betrieb im Google-Unternehmensprofil an, damit Sie bei „Maler in der Nähe“ gefunden werden.

Die Kleinunternehmerregelung (Jahresumsatz bis 55.000 €, Stand: November 2026, siehe USP) klingt für den Start verlockend. Bei Malerarbeiten erreichen Sie diese Grenze aber schnell, sobald Sie ein bis zwei Mitarbeiter:innen haben, und Sie verlieren den Vorsteuerabzug auf Material, Bus und Werkzeug. Rechnen Sie beide Varianten mit Ihrer Steuerberatung durch. Wie die allgemeinen Schritte für jedes Handwerk aussehen, lesen Sie im Leitfaden Betrieb gründen in Österreich.

Lager, Farben und VOC: was im Alltag zählt

Ein Malerbetrieb braucht weniger Werkstatt als ein Tischler, aber mehr Lager als viele denken: Dispersionen, Grundierungen, Lacke, Spachtelmassen, Abdeckmaterial, Leitern, Böcke und eventuell ein kleines Rollgerüst. Ein trockener, frostfreier Raum ist Pflicht, denn gefrorene Dispersion ist Abfall. Wenn Sie Lösemittel-Lacke oder Verdünnungen lagern, klären Sie mit Vermieter:in und Behörde, ob für den Raum Brandschutzauflagen gelten.

  • VOC-Grenzwerte: Die Lösungsmittelverordnung 2005 setzt EU-Recht um und begrenzt den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in Farben und Lacken für Gebäude. Seriöse Hersteller halten die Werte ein; prüfen Sie es bei Restposten und Importware trotzdem.
  • Emissionsarm als Verkaufsargument: Familien mit kleinen Kindern, Arztpraxen und Kindergärten fragen gezielt nach. Wer Produkte mit Umweltzeichen anbietet und das im Angebot erklärt, hebt sich vom Billiganbieter ab.
  • Abfall: Ausgehärtete Reste wasserbasierter Farben sind meist unproblematisch. Lösemittelhaltige Reste, verschmutzte Verdünnung und Altlacke gehören zu einem befugten Entsorger. Heben Sie die Belege auf.
  • Arbeitnehmerschutz: Sobald Sie Mitarbeiter:innen haben, brauchen Sie eine Arbeitsplatzevaluierung. Für Betriebe bis 50 Beschäftigte bietet die AUVA mit AUVAsicher kostenlose Beratung durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen.

Gerüst und Arbeiten in der Höhe

Fassaden, Stiegenhäuser und hohe Altbauräume bedeuten Arbeit in der Höhe. Die Bauarbeiterschutzverordnung verlangt ab einer bestimmten Absturzhöhe Schutzmaßnahmen wie Geländer, Gerüste oder Anseilschutz. Für eine Fassade mieten die meisten jungen Betriebe das Gerüst samt Auf- und Abbau von einem Gerüstbauer. Das kostet Marge, spart aber Lager, Transport und Haftungsrisiko. Kalkulieren Sie die Gerüstkosten im Angebot als eigene Position und klären Sie, wer das Gerüst abnimmt und wer es während der Standzeit kontrolliert.

Kalkulation: so rechnen Sie einen Preis pro m²

Private Kund:innen vergleichen gern Quadratmeterpreise. Den Preis pro m² sollten Sie aber aus Ihrem Stundensatz ableiten, nicht aus dem Angebot der Konkurrenz. Ein vereinfachtes Beispiel für eine Altbauwohnung mit 75 m² Wohnfläche, Wände und Decken zweimal mit Dispersion gestrichen. Alle Zahlen sind Annahmen zur Illustration, keine Marktpreise:

Rechenbeispiel Wand- und Deckenanstrich (Annahmen, netto)
PositionAnnahmeErgebnis
FlächeWände und Decken einer 75-m²-Wohnungrund 240 m²
VorarbeitAbdecken, Abkleben, kleine Spachtelstellen: 0,06 h pro m²rund 14 h
AnstrichZwei Anstriche: 0,08 h pro m²rund 19 h
Arbeitszeit gesamtinkl. Anfahrt, Aufräumen, Übergaberund 38 h
LohnkostenStundensatz 62 € nettorund 2.360 €
MaterialFarbe, Grundierung, Abdeckmaterial: 1,60 € pro m²rund 385 €
Summe nettorund 2.745 €, also gut 11 € pro m²

Das Beispiel zeigt, warum Pauschalpreise gefährlich sind: Bei stark beschädigten Altbauwänden kann die Vorarbeit leicht doppelt so lange dauern wie der Anstrich. Erfassen Sie bei der Besichtigung den Zustand des Untergrunds und schreiben Sie ihn ins Angebot. Wie Fenster- und Türöffnungen bei der Abrechnung behandelt werden, regelt die Werkvertragsnorm ÖNORM B 2230-1. Ob sie gilt, entscheidet Ihr Vertrag: Verweisen Sie im Angebot ausdrücklich darauf oder vereinbaren Sie eigene Abrechnungsregeln.

So machen Sie es richtig

  • Untergrund bei der Besichtigung fotografieren und im Angebot beschreiben
  • Gerüst, Abdeckung und Entsorgung als eigene Positionen ausweisen
  • Vorher-nachher-Fotos für Ihre Referenzen sammeln, mit Zustimmung der Kund:innen
  • Winterarbeiten wie Innenräume, Stiegenhäuser und Büros früh bewerben

Lieber nicht

  • Quadratmeterpreise der Konkurrenz ungeprüft übernehmen
  • Lösemittelreste über den Hausmüll entsorgen
  • Mit einem Strohmann als Geschäftsführer arbeiten, der nie im Betrieb ist
  • Fassaden zusagen, bevor das Gerüst organisiert ist

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Die ersten Kund:innen: lokal sichtbar werden

Malerarbeiten werden fast immer lokal gesucht. Ein vollständiges Google-Unternehmensprofil, eine einfache Website mit Ihren Leistungen und echte Fotos Ihrer Baustellen bringen am Anfang mehr als teure Anzeigen. Achten Sie auf die Pflichtangaben im Impressum, etwa Gewerbebehörde und Kammerzugehörigkeit: Was genau hineingehört, zeigt der Beitrag Pflichtangaben auf der Website in Österreich. Wie Sie Bewertungen sammeln, ohne gegen Wettbewerbsrecht zu verstoßen, lesen Sie unter Werbung und Bewertungen in Österreich.

Impressum in zwei Minuten

Der Impressum-Generator fragt die Angaben für österreichische Gewerbebetriebe ab, inklusive Gewerbebehörde und Kammer.

Quellen

Kurz beantwortet

Fragen zu diesem Thema

Darf ich in Österreich ohne Meisterprüfung als Maler selbstständig arbeiten?

Ja, wenn Sie einen anderen Befähigungsweg der Zugangsverordnung erfüllen, einen individuellen Befähigungsnachweis nach § 19 GewO erhalten oder eine befähigte Person als gewerberechtliche Geschäftsführerin oder Geschäftsführer bestellen. Ohne eines davon dürfen Sie keine Malerarbeiten gewerblich anbieten.

Was kostet die Meisterprüfung für Maler und Anstreicher?

Die Prüfungsgebühren für den ersten und zweiten Antritt übernimmt seit 2024 der Bund. Kosten entstehen vor allem für Vorbereitungskurse, die je nach Anbieter und Umfang mehrere tausend Euro kosten können, und für Ihre Arbeitszeit. Einige Bundesländer fördern die Kurse zusätzlich.

Wie viel verlangt ein Maler pro Quadratmeter?

Das hängt vom Untergrund, der Raumhöhe, dem Material und Ihrem Stundensatz ab. Rechnen Sie den Preis aus Ihrer Leistung pro Stunde und den Materialkosten. In unserem Rechenbeispiel ergibt ein zweifacher Dispersionsanstrich in einer Altbauwohnung gut 11 € pro m² netto, bei schwierigen Untergründen deutlich mehr.

Brauche ich als Malerbetrieb ein eigenes Gerüst?

Nicht unbedingt. Für Innenräume reichen Leitern, Böcke und ein Rollgerüst. Fassadengerüste mieten die meisten kleinen Betriebe samt Auf- und Abbau. Wichtig ist, dass die Absturzsicherung der Bauarbeiterschutzverordnung entspricht und das Gerüst vor Benutzung geprüft wird.

Zu welcher Innung gehört ein Malerbetrieb?

Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie Mitglied der Wirtschaftskammer. Fachlich zuständig ist die Landesinnung der Maler und Tapezierer in Ihrem Bundesland, die auch Kalkulationshilfen und Kurse anbietet.

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