Das Wichtigste in Kürze
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger steht seit 14. Februar 2020 wieder in Anlage A der Handwerksordnung (Nr. 42). Ohne Eintragung in die Handwerksrolle dürfen Sie keine wesentlichen Fliesenarbeiten anbieten.
- Wer am 13. Februar 2020 einen zulassungsfreien Fliesenlegerbetrieb hatte, wurde nach § 126 HwO ohne Meister in die Handwerksrolle umgetragen. Dieser Schutz hängt am Inhaber, nicht an der Firma.
- Ohne eigenen Meisterbrief bleiben Altgesellenregelung (§ 7b HwO), Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) oder ein angestellter Betriebsleiter mit Meister.
- Abdichtungen in Bad und Küche plant und dokumentiert man nach DIN 18534 und ihren Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W3-I.
- Fliesenlegerbetriebe fallen unter die Bau-Sozialkassen: Mit gewerblichen Mitarbeiter:innen melden Sie sich bei der SOKA-BAU, die Unfallversicherung läuft über die BG BAU.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften ändern sich: Prüfen Sie Details bei Ihrer Wirtschafts- oder Handwerkskammer, Ihrer Innung oder Ihrer Steuerberatung.
Rückkehr der Meisterpflicht: was 2020 passiert ist
Mit der Handwerksnovelle 2004 wurden viele Gewerke zulassungsfrei, darunter die Fliesenleger. Die Zahl der Betriebe stieg stark, die Zahl der Ausbildungsbetriebe sank. 2020 hat der Gesetzgeber zwölf Handwerke in die Anlage A zurückgeholt, darunter Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger und Parkettleger. Seitdem gilt wieder: Selbstständig ist nur, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 HwO).
| Situation | Rechtsgrundlage | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Meister:in im Fliesenlegerhandwerk | § 7 Abs. 1a HwO | Meisterbrief, Antrag auf Eintragung bei der Handwerkskammer |
| Betrieb bestand am 13.02.2020 als zulassungsfreies Handwerk | § 126 HwO | Wurde von Amts wegen umgetragen; Schutz bleibt beim bisherigen Inhaber |
| Erfahrene:r Geselle:in | § 7b HwO | Gesellenprüfung, sechs Jahre Tätigkeit, davon vier in leitender Stellung |
| Besondere Lebenslage oder gleichwertige Kenntnisse | § 8 HwO | Ausnahmebewilligung der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Kammer |
| Kein eigener Nachweis | § 7 Abs. 1 HwO | Angestellte:r Betriebsleiter:in mit Meister oder gleichwertiger Qualifikation |
Bestandsschutz: was er schützt und was nicht
§ 126 HwO schützt Betriebe, die am 13. Februar 2020 als zulassungsfreies Fliesenlegerhandwerk liefen. Sie wurden ohne Meisterprüfung in die Handwerksrolle umgetragen und dürfen weiterarbeiten. Für Gründer:innen sind drei Details wichtig:
- Der Schutz hängt am Inhaber. Eine natürliche Person, die den Betrieb damals führte, behält die Eintragung. Wer einen solchen Betrieb heute kauft und ihn als neuer Inhaber weiterführt, braucht in der Regel selbst die Voraussetzungen für die Eintragung.
- Neue Gesellschafter:innen lösen eine Frist aus. Wird der Inhaber eines umgetragenen Betriebs nach dem 13. Februar 2020 um weitere Eigentümer:innen oder Gesellschafter:innen erweitert, muss die Qualifikation innerhalb von sechs Monaten nachgewiesen werden. Sonst wird die Eintragung gelöscht (§ 126 Abs. 4 HwO).
- Ausscheiden ist unkritisch. Scheiden einzelne Gesellschafter:innen aus, bleibt der Betrieb eingetragen (§ 126 Abs. 3 HwO).

Abdichtung nach DIN 18534
Seit 2017 regelt die DIN 18534 die Abdichtung von Innenräumen. Teil 1 teilt Flächen nach der Wassereinwirkung in Klassen ein, die übrigen Teile beschreiben die Abdichtungsarten, etwa flüssig verarbeitete Abdichtungen im Verbund mit Fliesen. Für Sie als Fliesenleger:in zählt vor allem: Die Wassereinwirkungsklasse bestimmt, welches System Sie einsetzen dürfen und wie Sie es ausführen.
| Klasse | Einwirkung | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| W0-I | gering | Wandflächen über Waschbecken, Spritzbereiche in häuslichen Küchen |
| W1-I | mäßig | Wände über Badewanne und in Duschen mit Duschwanne, Badboden ohne Ablauf im Wohnbereich |
| W2-I | hoch | Bodengleiche Dusche, Bodenflächen mit Ablauf |
| W3-I | sehr hoch | Gewerbliche Küchen, Schwimmbadumgänge, Duschanlagen in Sportstätten |
Abdichtung abnahmesicher machen
- Wassereinwirkungsklasse jeder Fläche im Angebot benennen
- Nur geprüfte Systeme mit passendem Nachweis verwenden, nicht Abdichtung und Dichtband verschiedener Hersteller mischen
- Mindesttrockenschichtdicke einhalten und Verbrauch festhalten
- Ecken, Bewegungsfugen und Rohrdurchführungen vor dem Verfliesen fotografieren
- Bedenken schriftlich anmelden, wenn der Untergrund nicht passt
Die Abrechnung der Fliesenarbeiten regelt die VOB/C mit der DIN 18352, wenn die VOB/B vereinbart ist. Bei Privatkund:innen gilt sie nur, wenn Sie sie wirksam einbeziehen. Viele junge Betriebe schreiben die wichtigsten Abrechnungsregeln deshalb direkt ins Angebot.
SOKA-BAU, BG BAU und die Bausteuer-Fallen
Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten stehen in den Beispielen des Bau-Sozialkassentarifvertrags (VTV). Beschäftigen Sie gewerbliche Arbeitnehmer:innen, melden Sie den Betrieb bei der SOKA-BAU an. Sie übernimmt Urlaubsvergütung, Berufsausbildung und Zusatzrente; finanziert wird das über einen monatlichen Beitrag auf die Bruttolohnsumme. Unfallversicherungsträger ist die BG BAU, der Sie die Eröffnung binnen einer Woche anzeigen.
- Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG): Ohne sie behält ein unternehmerischer Auftraggeber 15 % Ihres Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer ein. Beantragen Sie sie direkt nach der steuerlichen Erfassung.
- Reverse Charge (§ 13b UStG): Arbeiten Sie für einen Bauunternehmer, der selbst Bauleistungen erbringt, schuldet er die Umsatzsteuer. Ihre Rechnung enthält dann keine Umsatzsteuer, aber einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft.
- Kleinunternehmerregelung: Möglich bis 25.000 € Vorjahresumsatz (§ 19 UStG). Bei Materialeinkauf und Werkzeuginvestitionen lohnt sich der Vorsteuerabzug meist mehr.
Was die Gründung kostet
| Posten | Spanne | Bemerkung |
|---|---|---|
| Meisterkurs und Prüfung | rund 6.000 bis 12.000 € | Teilweise über Aufstiegs-BAföG gefördert, dazu Material und Verdienstausfall |
| Eintragung Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung | niedriger dreistelliger Betrag | Gebühren je nach Kammer und Gemeinde |
| Werkzeug und Maschinen | 12.000 bis 25.000 € | Großformat-Technik zusätzlich |
| Fahrzeug | ab rund 400 € pro Monat | Leasing, oder gebraucht ab rund 15.000 € |
| Versicherungen | ab rund 1.000 € pro Jahr | Betriebshaftpflicht mit Bearbeitungs- und Leitungswasserschäden |
| Website und Auftritt | siehe Website-Kosten | Fotos fertiger Bäder sind Ihr wichtigstes Verkaufsargument |

So machen Sie es richtig
- Eintragung in die Handwerksrolle vor dem ersten Auftrag abschließen
- Bei Übernahmen die Grundlage der bestehenden Eintragung prüfen
- Freistellungsbescheinigung früh beantragen
- Abdichtungen fotografieren und mit Protokoll übergeben
Lieber nicht
- Als „Bodenleger“ oder „Trockenbauer“ angemeldet Fliesen verlegen
- Abdichtungssysteme verschiedener Hersteller kombinieren
- SOKA-BAU-Beiträge in der Kalkulation vergessen
- Mit „Meisterbetrieb“ werben, wenn der Betrieb über Bestandsschutz oder § 7b eingetragen ist
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Den Ablauf jeder Gründung von Gewerbeanmeldung bis Krankenversicherung beschreibt Betrieb gründen in Deutschland. Was ins Impressum gehört, etwa Handwerkskammer und Berufsbezeichnung, erklärt Pflichtangaben in Deutschland. Und wie Sie mit „Meister“ und Bewertungen rechtssicher werben, steht in Werbung im Handwerk in Deutschland.


