Das Wichtigste in Kürze
- Bodenleger steht in Anlage B Abschnitt 2 der Handwerksordnung (Nr. 3) und ist ein handwerksähnliches Gewerbe. Sie brauchen keinen Meister, müssen den Betrieb aber bei der Handwerkskammer anzeigen.
- Parkettleger (Anlage A Nr. 46) und Estrichleger (Anlage A Nr. 44) sind seit 14. Februar 2020 wieder meisterpflichtig.
- Als Bodenleger verlegen Sie typischerweise Linoleum, Vinyl, Teppich, Kork, Laminat und Fertigparkett. Massivparkett, Holzpflaster und das Sanieren von Parkett gehören zum Parkettleger.
- Wer ohne Eintragung meisterpflichtige Arbeiten ausführt, auch als Subunternehmer, riskiert ein Bußgeld. Die Kammern sehen Bodenleger-Anmeldungen als Tarngewerbe kritisch.
- Unfallversicherung ist die BG BAU. Ob Ihr Betrieb unter die Bau-Sozialkassen (SOKA-BAU) fällt, hängt davon ab, was er überwiegend macht.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften ändern sich: Prüfen Sie Details bei Ihrer Wirtschafts- oder Handwerkskammer, Ihrer Innung oder Ihrer Steuerberatung.
Drei Gewerbe, drei Regeln
Oft liest man, Bodenleger sei ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B1. Das stimmt nicht ganz: Der Bodenleger steht in Anlage B Abschnitt 2, bei den handwerksähnlichen Gewerben. Praktisch ändert das wenig, denn auch dafür brauchen Sie keine Qualifikation. Wichtig ist der Unterschied zu den beiden Nachbargewerken, die 2020 in die Anlage A zurückgekehrt sind:
| Bodenleger | Parkettleger | Estrichleger | |
|---|---|---|---|
| Fundstelle HwO | Anlage B Abschnitt 2 Nr. 3 | Anlage A Nr. 46 | Anlage A Nr. 44 |
| Meisterpflicht | nein | ja, seit 14.02.2020 | ja, seit 14.02.2020 |
| Registrierung | Anzeige bei der Handwerkskammer, Eintrag ins Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe | Eintragung in die Handwerksrolle | Eintragung in die Handwerksrolle |
| Typische Arbeiten | Elastische und textile Beläge, Kork, Laminat, Fertigparkett | Massivparkett, Dielen, Holzpflaster, Schleifen und Sanieren | Zement-, Calciumsulfat- und Gussasphaltestrich, Heizestrich |
| VOB/C | DIN 18365 Bodenbelagarbeiten | DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten | DIN 18353 Estricharbeiten |
Was ein Bodenleger genau darf, beschreiben die Handwerkskammern in Tätigkeitsverzeichnissen. Die Handwerkskammer Flensburg nennt zum Beispiel das Verlegen von Linoleum, Kunststoff, Gummi und Laminat, Teppichböden und Kork, das Verlegen und Verkleben von Fertigparkett, die Oberflächenbehandlung einschließlich Versiegelung sowie die Prüfung und Vorbereitung des Untergrunds. Andere Kammern formulieren ähnlich, im Detail kann die Auslegung abweichen.

Wenn Sie Parkett oder Estrich anbieten wollen
Für das meisterpflichtige Parkett- oder Estrichlegerhandwerk gelten die üblichen Wege in die Handwerksrolle: Meisterprüfung, gleichwertige Abschlüsse nach § 7 Abs. 2 HwO, die Altgesellenregelung nach § 7b HwO (sechs Jahre Tätigkeit, davon vier in leitender Stellung) oder eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO. Betriebe, die am 13. Februar 2020 schon als zulassungsfreies Parkett- oder Estrichlegerhandwerk liefen, wurden nach § 126 HwO ohne Meister in die Handwerksrolle umgetragen. Dieser Bestandsschutz gilt für den damaligen Inhaber; kommen neue Gesellschafter:innen dazu, muss die Qualifikation binnen sechs Monaten nachgewiesen werden.
Start als Bodenleger
Sie melden das handwerksähnliche Gewerbe an und bauen mit Vinyl, Laminat und Teppich einen Kundenstamm auf.
Praxis in leitender Stellung oder Meisterschule
Parallel sammeln Sie Erfahrung als Vorarbeiter:in in einem Parkettbetrieb oder besuchen die Meisterschule, oft berufsbegleitend.
Eintragung als Parkettleger
Mit Meisterbrief oder Ausübungsberechtigung tragen Sie den Betrieb zusätzlich in die Handwerksrolle ein und dürfen Massivparkett und Sanierung anbieten.
Anmeldung als Bodenleger: die Schritte
Anmeldung handwerksähnliches Gewerbe
- Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde mit genauer Tätigkeitsbeschreibung, etwa „Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Laminat und Fertigparkett“
- Anzeige bei der Handwerkskammer (§ 18 HwO), Eintrag ins Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe (§ 19 HwO)
- Steuerliche Erfassung über ELSTER, Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG: Vorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €)
- Anmeldung bei der BG BAU binnen einer Woche (§ 192 SGB VII)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, wenn Sie für Bauunternehmen arbeiten
- Betriebshaftpflicht mit Bearbeitungsschäden, etwa für beschädigte Türzargen oder Fußbodenheizungen
Die Handwerkskammern weisen ausdrücklich darauf hin, dass handwerksähnliche Gewerbe nicht als Tarnung für meisterpflichtige Arbeiten dienen dürfen. Als Bodenleger dürfen Sie Parkettleger- oder Estricharbeiten auch nicht als Subunternehmer für einen anderen Betrieb ausführen. Eine missbräuchliche Anmeldung kann ein Bußgeld wegen unerlaubter Handwerksausübung erhöhen.
BG BAU und SOKA-BAU
Gesetzliche Unfallversicherung für Bodenleger, Parkett- und Estrichleger ist die BG BAU. Komplizierter ist die SOKA-BAU: Der Bau-Sozialkassentarifvertrag erfasst Betriebe, die überwiegend bestimmte Bauleistungen erbringen. Estricharbeiten stehen ausdrücklich in den Beispielen, für Bodenbelagsarbeiten kommt es auf die Einordnung im Einzelfall an. Klären Sie das, bevor Sie gewerbliche Mitarbeiter:innen einstellen, denn die SOKA-BAU kann Beiträge für mehrere Jahre rückwirkend fordern.
Was der Start kostet und wie Sie kalkulieren
| Posten | Kosten rund |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung und Anzeige bei der Kammer | niedriger zweistelliger bis dreistelliger Betrag |
| Messgeräte (CM-Gerät, Feuchtemesser), Laser | 1.000 bis 2.500 € |
| Untergrundschleifer, Sauger, Rührwerk | 3.000 bis 6.000 € |
| Schneid- und Sägetechnik, Kleinwerkzeug | 1.500 bis 3.000 € |
| Kastenwagen | Leasing ab rund 400 € pro Monat |
| Versicherungen | ab rund 800 € pro Jahr |
Für die Preisbildung hilft die Abrechnung nach VOB/C: Die DIN 18365 regelt, wie Bodenbelagarbeiten aufgemessen werden, etwa bei Aussparungen und Sockelleisten. Ein Beispiel mit Annahmen: 70 m² Klick-Vinyl auf vorhandenem Estrich, Material liefert der Kunde. Untergrund prüfen, anschleifen und teilweise spachteln 9 h, Verlegen 14 h, Sockelleisten 50 lfm 6 h, Übergänge und Aufräumen 3 h. Bei 55 € netto pro Stunde ergibt das 1.760 € plus rund 300 € Spachtelmasse und Kleinmaterial, also knapp 30 € pro m². Wer die Spachtelarbeit nicht vorab besichtigt, rechnet hier schnell doppelt so viele Stunden.

So machen Sie es richtig
- Tätigkeiten bei der Gewerbeanmeldung genau beschreiben
- Vor Sanierungsaufträgen mit der Handwerkskammer sprechen
- Restfeuchte messen und Bedenken schriftlich anmelden
- Untergrundarbeiten als eigene Positionen anbieten
Lieber nicht
- Massivparkett verlegen oder schleifen, ohne in der Handwerksrolle zu stehen
- Estrich „nebenbei“ einbringen
- Als Bodenleger mit „Parkettlegermeister“ oder „Meisterbetrieb“ werben
- Pauschalpreise pro m² ohne Besichtigung zusagen
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Die Gründungsschritte, die für jedes Handwerk gelten, fasst Betrieb gründen in Deutschland zusammen. Für Ihre Website und Ihr Impressum lesen Sie Pflichtangaben in Deutschland. Mit dem Kostenrechner sehen Sie, was eine Website im Vergleich zu Baukasten und Agentur kostet.
Quellen
- Handwerksordnung, Anlage A
- Handwerksordnung, Anlage B
- Handwerksordnung, § 18 (Anzeigepflicht)
- Handwerksordnung, § 19 (Verzeichnis)
- Handwerksordnung, § 126 (Bestandsschutz 2020)
- Handwerksordnung, § 7b
- Handwerkskammer Flensburg – Tätigkeitsverzeichnis Bodenleger
- BG BAU
- SOKA-BAU
- SGB VII, § 192
- UStG, § 19
- EStG, § 48b


