Das Wichtigste in Kürze
- Tischler ist Nr. 27 der Anlage A zur Handwerksordnung. Schreiner ist nur die süddeutsche Bezeichnung. Ohne Eintragung in die Handwerksrolle keine Möbel, kein Innenausbau, keine Fenster.
- Neben dem Meister führen gleichwertige Abschlüsse (§ 7 Abs. 2 HwO, etwa staatlich geprüfte:r Techniker:in Holztechnik), die Altgesellenregelung (§ 7b HwO) und die Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) in die Handwerksrolle.
- Wer nur genormte Fenster, Türen und Zargen einbaut, kann das als handwerksähnliches Gewerbe ohne Meister tun (Anlage B Abschnitt 2 Nr. 24).
- Zuständig ist die BGHM. Für Holzstaub gilt die TRGS 553 mit einem Arbeitsplatzgrenzwert von 2 mg/m³ für Hartholz.
- Wer Fenster oder Außentüren herstellt, braucht nach EN 14351-1 eine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften ändern sich: Prüfen Sie Details bei Ihrer Wirtschafts- oder Handwerkskammer, Ihrer Innung oder Ihrer Steuerberatung.
Schreiner oder Tischler: ein Handwerk, eine Meisterpflicht
Die Handwerksordnung kennt nur den „Tischler“ (Anlage A Nr. 27). Ob Sie sich Schreinerei, Tischlerei oder Möbelwerkstatt nennen, ändert nichts daran, dass Sie vor dem ersten Auftrag in der Handwerksrolle stehen müssen. Für Tischler:innen gibt es mehr Wege dorthin als in vielen Baugewerken, weil die Branche viele Techniker:innen und Hochschulabsolvent:innen ausbildet:
- Meisterprüfung: der klassische Weg. Meisterschulen gibt es in Vollzeit (rund ein Jahr) und berufsbegleitend. Das Aufstiegs-BAföG übernimmt einen Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten als Zuschuss.
- Techniker:in oder Ingenieur:in: § 7 Abs. 2 HwO erlaubt die Eintragung für Absolvent:innen technischer Hochschulen und staatlicher Fachschulen für Technik oder Gestaltung, wenn der Schwerpunkt zum Tischlerhandwerk passt. Ob Ihr Abschluss reicht, entscheidet die Handwerkskammer.
- Altgesellenregelung: Gesellenprüfung plus sechs Jahre im Handwerk, davon vier in leitender Stellung, etwa als Werkstattleiter:in oder Montageleiter:in (§ 7b HwO).
- Ausnahmebewilligung: wenn die Meisterprüfung unzumutbar wäre und Sie die Kenntnisse anders belegen (§ 8 HwO). Sie kann auf Teilbereiche beschränkt werden.
- Betriebsleiter:in: Sie gründen, eine angestellte Person mit Meister leitet den Betrieb fachlich.
Die Werkstatt: Baurecht, Nachbarn, Energie
In Deutschland gibt es keine eigene gewerberechtliche Anlagengenehmigung für kleine Tischlereien. Entscheidend ist das Baurecht: Ist die Halle für einen Handwerksbetrieb mit Maschinen genehmigt, und passt das Baugebiet? In Gewerbe- und Mischgebieten ist eine Tischlerei meist zulässig, im allgemeinen Wohngebiet nur, wenn sie nicht stört. Wechselt die Nutzung, etwa von Lager zu Werkstatt, brauchen Sie oft eine Nutzungsänderung beim Bauamt.
Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben
- Bauamt fragen: genehmigte Nutzung und Baugebiet
- Starkstromanschluss und Leistung für Maschinen und Absaugung prüfen
- Platz für Absaugung, Spänesilo oder Container einplanen
- Zufahrt für Plattenlieferung und Firmenbus prüfen
- Lärm: Abstand zur Wohnbebauung, Betriebszeiten, Schallschutz
- Brandschutz: Lackier- und Lagerbereich, Fluchtwege

BGHM, Holzstaub und Lärm
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Tischlereien. Melden Sie den Betrieb binnen einer Woche nach Eröffnung an (§ 192 SGB VII). Die BGHM berät auch zu Maschinen, Absaugung und Gefährdungsbeurteilung.
Für Holzstaub gilt die TRGS 553. Hartholzstaub, etwa von Eiche und Buche, ist krebserzeugend; der Arbeitsplatzgrenzwert liegt bei 2 mg/m³ in der einatembaren Fraktion. Die TRGS beschreibt, wie Sie das in der Praxis einhalten: Absaugung an jeder stauberzeugenden Maschine, geprüfte Entstauber für Handmaschinen, Reinigung mit Sauger statt Besen oder Druckluft. Bei Lärm greift die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung: Ab 80 dB(A) stellen Sie Gehörschutz bereit, ab 85 dB(A) muss er getragen werden.
Maschinen: was Sie für den Start brauchen
| Maschine | Neu | Gebraucht |
|---|---|---|
| Formatkreissäge | 15.000 bis 40.000 € | ab rund 5.000 € |
| Kantenanleimmaschine | 15.000 bis 60.000 € | ab rund 6.000 € |
| Abricht- und Dickenhobel | 5.000 bis 15.000 € | ab rund 2.000 € |
| Absauganlage mit Filter | 8.000 bis 25.000 € | selten sinnvoll |
| Handmaschinen, Entstauber, Kleinwerkzeug | 8.000 bis 15.000 € | teilweise |
| CNC-Bearbeitungszentrum | rund 100.000 bis 300.000 € | ab rund 40.000 € |
Gebrauchte Maschinen sind eine gute Option, wenn sie dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Prüfen Sie Schutzeinrichtungen, Absaugstutzen und Not-Aus, bevor Sie kaufen. Eine CNC lohnt sich erst, wenn Sie Korpusse in größerer Zahl fertigen; viele Betriebe kaufen Zuschnitt und Bekantung anfangs beim Plattenhändler zu.
Fenster und Türen: Leistungserklärung und CE
Fenster und Außentüren sind Bauprodukte mit harmonisierter Produktnorm, der EN 14351-1. Wer sie herstellt und in Verkehr bringt, muss eine Leistungserklärung ausstellen und das Produkt mit CE kennzeichnen. Dazu gehören eine Erstprüfung der Leistungsmerkmale, etwa Wärmedurchgang und Schlagregendichtheit, und eine werkseigene Produktionskontrolle. Kleine Tischlereien müssen die Prüfungen nicht selbst durchführen lassen: Arbeiten Sie mit einem Profil- oder Systemgeber, können Sie dessen Prüfergebnisse unter bestimmten Bedingungen übernehmen. Die Verantwortung für die Leistungserklärung bleibt aber bei Ihnen. Innentüren fallen nicht unter diese Pflicht.
Gesamtkosten und Finanzierung
Qualifikation
Meisterschule rund 8.000 bis 15.000 € für Lehrgang und Prüfung, abzüglich Aufstiegs-BAföG. Hinzu kommen Meisterstück und Verdienstausfall.
Werkstatt und Maschinen
Mit gebrauchten Maschinen und ohne CNC rechnen Sie für die Grundausstattung grob mit 40.000 bis 80.000 €, neu mit deutlich mehr. Kaution, Umbau und Stromanschluss kommen dazu.
Fahrzeug und Montage
Kastenwagen oder Transporter mit Regalen, dazu Montagewerkzeug und Leitern: als Leasing ab rund 500 € pro Monat.
Finanzierung
Hausbank, KfW-Gründerkredit und die Förderbank Ihres Landes. Viele Handwerkskammern helfen beim Businessplan und begleiten das Bankgespräch.

So machen Sie es richtig
- Mit der Handwerkskammer klären, welcher Weg in die Handwerksrolle für Sie passt
- Nutzung und Baugebiet der Werkstatt vor dem Mietvertrag prüfen
- Absaugung als Teil der Grundinvestition planen
- Bei Fenstern die Leistungserklärung mit dem Systemgeber vorbereiten
Lieber nicht
- Als „Montagebetrieb“ angemeldet Maßmöbel fertigen
- Gebrauchte Maschinen ohne Schutzeinrichtungen in Betrieb nehmen
- Mit Druckluft abblasen statt absaugen
- Fenster aus eigener Fertigung ohne CE verkaufen
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Quellen
- Handwerksordnung, Anlage A
- Handwerksordnung, Anlage B
- Handwerksordnung, § 7
- Handwerksordnung, § 7b
- Handwerksordnung, § 8
- Handwerksordnung, § 18 (Anzeige handwerksähnlicher Gewerbe)
- BGHM – Berufsgenossenschaft Holz und Metall
- SGB VII, § 192
- Gefahrstoffverordnung (Grundlage der TRGS)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Aufstiegs-BAföG
- Existenzgründungsportal des BMWE



