Das Wichtigste in Kürze
- Maurer und Betonbauer ist Nr. 1 der Anlage A der Handwerksordnung. Für die Eintragung in die Handwerksrolle brauchen Sie Meisterbrief, gleichwertigen Abschluss, Betriebsleiter:in oder eine Ausnahme nach § 7b oder § 8 HwO.
- Mit dem ersten gewerblichen Arbeitnehmer zahlen Sie an die SOKA-BAU: seit 1. Juli 2026 im Tarifgebiet West 19,8 % der Bruttolohnsumme.
- Die Bauabzugsteuer (§ 48 EStG) behält Ihr Auftraggeber mit 15 % ein, wenn Sie keine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Beantragen Sie sie gleich mit der steuerlichen Erfassung.
- Einen Branchenmindestlohn gibt es im Bauhauptgewerbe derzeit nicht. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn (2026: 13,90 €), in tarifgebundenen Betrieben der höhere Tariflohn.
- Bauanträge dürfen Maurermeister:innen nur in einigen Bundesländern und nur für kleine Gebäude stellen. Maßgeblich ist die jeweilige Landesbauordnung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften ändern sich: Prüfen Sie Details bei Ihrer Wirtschafts- oder Handwerkskammer, Ihrer Innung oder Ihrer Steuerberatung.
Meisterpflicht: Welche Handwerke ein Bauunternehmen braucht
„Bauunternehmen“ ist kein eigenes Handwerk. Entscheidend ist, welche Arbeiten Sie selbst ausführen. Für den klassischen Rohbau ist das Maurer und Betonbauer (Anlage A Nr. 1). Wer zusätzlich Dachstühle stellt, braucht Zimmerer (Nr. 3), für Pflaster und Tiefbau ist Straßenbauer (Nr. 5) einschlägig, für Putz und Trockenbau Stuckateure (Nr. 9). Arbeiten in einem anderen Handwerk dürfen Sie nach § 5 HwO übernehmen, wenn sie mit Ihrem Auftrag technisch oder fachlich zusammenhängen oder ihn wirtschaftlich ergänzen. Die Kellerabdichtung zum Neubau gehört dazu, ein eigenständiges Dachdeckergeschäft nicht.
| Weg | Voraussetzung | Passt für |
|---|---|---|
| Meisterprüfung | Maurer- und Betonbauermeister:in, vier Prüfungsteile | den klassischen Weg, auch Ausbildungsbefugnis |
| Gleichwertiger Abschluss (§ 7 Abs. 2 HwO) | z. B. Bauingenieur:in oder staatlich geprüfte:r Techniker:in Hochbau | Bauleiter:innen mit Studium oder Technikerschule |
| Betriebsleiter:in | angestellte:r Meister:in übernimmt die fachliche Leitung | Gründer:innen mit kaufmännischem Hintergrund |
| Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO) | Gesellenprüfung und sechs Jahre Tätigkeit, davon vier in leitender Stellung | erfahrene Poliere und Vorarbeiter:innen |
| Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) | Kenntnisse und Fertigkeiten werden anders nachgewiesen, Einzelfallentscheidung der Kammer | Quereinsteiger:innen mit belegbarer Erfahrung |
Die Meisterschule kostet je nach Kammer und Form (Vollzeit oder berufsbegleitend) meist einen niedrigen fünfstelligen Betrag. Das Aufstiegs-BAföG übernimmt einen großen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss. Fragen Sie bei Ihrer Handwerkskammer nach den aktuellen Konditionen, bevor Sie sich anmelden.
Anmeldung: sieben Stellen in der richtigen Reihenfolge
Handwerkskammer
Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle mit Meisterbrief oder Nachweis. Die Eintragungsbescheinigung brauchen Sie für das Gewerbeamt.
Gewerbeamt
Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde. Das Amt informiert Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Kammer, verlassen Sie sich aber nicht darauf.
Finanzamt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Beantragen Sie im selben Zug die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und die USt-IdNr.
BG BAU
Anmeldung binnen einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens (§ 192 SGB VII). Als Inhaber:in sind Sie nicht automatisch versichert, die freiwillige Unternehmerversicherung ist auf dem Bau dringend zu empfehlen.
Agentur für Arbeit und Krankenkasse
Betriebsnummer beantragen, Beschäftigte vor Arbeitsbeginn anmelden. Auf Baustellen gilt die Sofortmeldepflicht und Ausweispflicht für alle Mitarbeiter:innen.
SOKA-BAU
Mit dem ersten gewerblichen Arbeitnehmer melden Sie den Betrieb an und übermitteln monatlich Bruttolohnsumme und Beschäftigtenzahl.
Handelsregister (bei GmbH)
Notarieller Vertrag, Stammkapital 25.000 €, davon mindestens 12.500 € eingezahlt. Ein Einzelunternehmen trägt sich erst ein, wenn es kaufmännischen Umfang erreicht.

SOKA-BAU: was die Sozialkasse kostet und bringt
Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) ist allgemeinverbindlich. Er gilt deshalb für jeden Baubetrieb mit gewerblichen Arbeitnehmer:innen, auch ohne Verbandsmitgliedschaft. Die SOKA-BAU erstattet Ihnen dafür das Urlaubsgeld, das Sie auszahlen, beteiligt sich an Ausbildungskosten und finanziert die Zusatzrente. Die Beiträge (Stand: 1. Juli 2026):
| Tarifgebiet | Urlaub | Berufsbildung | Zusatzversorgung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| West | 14,7 % | 1,9 % | 3,2 % | 19,8 % |
| Ost | 14,7 % | 1,9 % | 1,7 % | 18,3 % |
| Berlin (West / Ost) | 14,7 % | 1,65 % | 3,2 % / 1,7 % | 25,25 % / 23,75 % (inkl. 5,7 % Sozialaufwand) |
Ein Rechenbeispiel: Drei Maurer mit zusammen 11.000 € Bruttolohn im Monat kosten Sie im Westen rund 2.180 € SOKA-Beitrag zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Dazu kommt die Winterbeschäftigungsumlage (seit 2026 insgesamt 1 %), die das Saison-Kurzarbeitergeld finanziert. Rechnen Sie diese Sätze von Anfang an in Ihren Stundenverrechnungssatz ein. Wer mit 45 € pro Stunde kalkuliert, weil der Wettbewerber das auch tut, merkt die Lücke meist erst im zweiten Winter.
Bauabzugsteuer und Reverse Charge: zwei Regeln, die Ihr Konto spürt
Unternehmerische Auftraggeber:innen, also Generalunternehmer, Bauträger, aber auch Vermieter:innen von Wohnungen, müssen von jeder Rechnung für Bauleistungen 15 % Bauabzugsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen (§ 48 EStG). Das entfällt nur, wenn Sie eine gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) vorlegen oder die Gegenleistung im Jahr unter 5.000 € bleibt (15.000 € bei bestimmten Vermieter:innen). Die Bescheinigung stellt Ihr Finanzamt auf Antrag aus, wenn kein Steueranspruch gefährdet erscheint. Auftraggeber können sie beim Bundeszentralamt für Steuern online prüfen.
Die zweite Regel ist die Umkehr der Steuerschuld nach § 13b UStG. Arbeiten Sie als Nachunternehmer für einen Betrieb, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schreiben Sie netto und der Auftraggeber schuldet die Umsatzsteuer. Er weist das mit einer Bescheinigung seines Finanzamts nach (Vordruck USt 1 TG, bis zu drei Jahre gültig). Fehlt der Hinweis auf der Rechnung oder stellen Sie Umsatzsteuer falsch aus, schulden Sie sie trotzdem. Die Kleinunternehmerregelung (bis 25.000 € Vorjahres- und 100.000 € laufendem Umsatz) spielt für Bauunternehmen kaum eine Rolle, weil Material und Löhne die Grenze schnell sprengen.
Bürgschaften, Abschläge und Sicherheiten
Auf dem Bau wird selten vorab bezahlt, aber oft Sicherheit verlangt. Öffentliche Auftraggeber dürfen nach VOB/A bis zu 5 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungssicherheit und bis zu 3 % für Mängelansprüche verlangen. Private Generalunternehmer orientieren sich daran. Statt Bargeld einzubehalten, akzeptieren die meisten eine Bürgschaft Ihrer Bank oder eines Kautionsversicherers. Dafür brauchen Sie einen Avalrahmen, und den bekommen Sie mit Businessplan und Eigenkapital leichter vor dem ersten Großauftrag als danach.
- Abschlagszahlungen dürfen Sie für erbrachte Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Beim Verbraucherbauvertrag sind sie auf 90 % der Gesamtvergütung begrenzt, und Sie müssen bei der ersten Abschlagszahlung 5 % Sicherheit für die mangelfreie Herstellung leisten (§ 650m BGB).
- Von gewerblichen Bauherr:innen können Sie eine Bauhandwerkersicherung für Ihren Werklohn verlangen (§ 650f BGB). Das ist ein starkes Werkzeug, wenn ein Kunde zögerlich zahlt.
- Für den Neubau eines Hauses mit Privatkund:innen brauchen Sie eine Baubeschreibung nach § 650j BGB, und die Kund:innen haben ein Widerrufsrecht.
Dürfen Sie als Meister:in Bauanträge einreichen?
Das ist Ländersache. Viele Landesbauordnungen kennen eine kleine Bauvorlageberechtigung für Meister:innen des Maurer-, Betonbauer- oder Zimmererhandwerks, aber mit sehr unterschiedlichem Umfang. In Nordrhein-Westfalen gilt sie für die Gebäudeklassen 1 und 2. Rheinland-Pfalz verlangt eine Anerkennung über die Architektenkammer, zwei Jahre Meistertätigkeit und begrenzt sie auf kleine Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen. Andere Länder erlauben sie gar nicht oder nur nach Eintragung in eine Liste. Prüfen Sie die aktuelle Fassung Ihrer Landesbauordnung und fragen Sie bei der Handwerkskammer nach, bevor Sie Planungsleistungen anbieten. Und schließen Sie dann eine Haftpflicht mit Deckung für Planungsfehler ab.

Startkapital: ein realistischer Rahmen
| Bereich | Betrag (rund) | Hinweis |
|---|---|---|
| Kipper oder Pritsche 3,5 t | 30.000 – 55.000 € | gebraucht deutlich günstiger, Leasing möglich |
| Maschinen und Werkzeug (Mischer, Rüttler, Steinsäge, Laser, Akkugeräte) | 10.000 – 20.000 € | Bagger und Gerüst zunächst mieten |
| Schalung, Stützen, Kleingerüst | 8.000 – 25.000 € | Mietschalung für größere Wände |
| Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Bauleistung, Maschinen, Kfz) | 4.000 – 10.000 € pro Jahr | Deckung für Planung nur bei Bauvorlage nötig |
| Software für Angebote, Aufmaß, Lohn | 1.500 – 4.000 € pro Jahr | Lohnabrechnung mit SOKA-Meldung |
| Liquiditätsreserve | drei Monatslöhne plus Material | wegen Zahlungszielen und Einbehalten |
So machen Sie es richtig
- Freistellungsbescheinigung und SOKA-Unbedenklichkeitsbescheinigung griffbereit halten, Generalunternehmer fragen beides ab
- Bei jedem Vertrag klären, ob VOB/B vereinbart ist
- Aufmaß gemeinsam mit dem Kunden machen und unterschreiben lassen
Lieber nicht
- Ohne Avalrahmen auf öffentliche Ausschreibungen bieten
- Nachunternehmer ohne eigene Freistellungsbescheinigung einsetzen
- Die SOKA-Anmeldung verschieben: Beiträge werden rückwirkend gefordert
Referenzen zeigen, bevor der Bauherr anruft
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Die ersten Aufträge
Viele Gründer:innen starten mit Umbau, Sanierung und Anbauten für Privatkund:innen. Die Bauabzugsteuer fällt dort nicht an, die Margen sind besser als im Nachunternehmergeschäft, und jede fertige Baustelle wird zur Referenz. Fotografieren Sie Vorher und Nachher und holen Sie sich die Erlaubnis der Bauherr:innen für die Veröffentlichung, wie im Beitrag Referenzen und Bewertungen beschrieben. Auf Ihrer Website gehört ins Impressum auch Ihre Handwerkskammer und die Berufsbezeichnung, Details dazu in den Pflichtangaben für Deutschland und im Impressum-Generator. Was beim Werben mit „Meisterbetrieb“ erlaubt ist, erklärt der Beitrag Werbung im Handwerk.
Checkliste: Bauunternehmen in Deutschland
- Eintragung in die Handwerksrolle (Maurer und Betonbauer, ggf. weitere)
- Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG beantragt
- BG BAU binnen einer Woche, Unternehmerversicherung geprüft
- SOKA-BAU-Anmeldung mit dem ersten gewerblichen Arbeitnehmer
- Stundensatz mit SOKA, Winterumlage und Ausfallzeiten kalkuliert
- Avalrahmen bei der Bank besprochen
- Bauvorlageberechtigung nach Landesrecht geklärt
Die allgemeinen Gründungsschritte für alle Gewerke, von Businessplan bis Krankenversicherung, finden Sie im Leitfaden Handwerksbetrieb gründen in Deutschland.
Quellen
- Handwerksordnung, Anlage A
- Handwerksordnung, § 5
- Handwerksordnung, § 7b
- EStG, § 48 (Bauabzugsteuer)
- EStG, § 48b (Freistellungsbescheinigung)
- UStG, § 13b
- BGB, § 650m
- SGB VII, § 192 (Meldepflicht)
- SOKA-BAU – Beitragssätze ab 1. Juli 2026
- BG BAU – Pflichtversicherung für Unternehmen
- Zoll – Übersicht Branchenmindestlöhne


